Gesteinigt II

10. July 2007 - 19:56

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Der Sprecher des iranischen Justizapparates, Alireza Jamshidi, bestätigte heute offiziell, dass Jafar Kiani am vergangenen Donnerstag in dem Dorf Aghche Kand, unweit der Stadt Takistan gesteinigt wurde.

Nach Jamshidis Ausführungen sei das Urteil „endgültig“ gewesen, was heißt, es sei vom Obersten Gerichtshof des Irans, der alle Todesurteile zu überprüfen hat, bestätigt worden.

Ein wenig Mühe hatte Jamshidi, schlüssig zu erklären, warum die Steinigung durchgeführt wurde, obwohl sein eigener Chef, der Leiter des iranischen Justizapparates, Ayatollah Mahmud Shahroudi, eine Aussetzung dieser Art der Hinrichtung angeordnet hatte. „Wir beugen uns nicht dem Druck von Menschenrechtsorganisationen“, verteidigte er etwas gereizt den Vorfall. „Wir folgen den religiösen Vorschriften und unseren eigenen Gesetzen. Die Vorschriften aufgrund von internationalem Druck zu ändern, mag nicht sehr angebracht sein. Es ist auch nicht die Aufgabe eines Richters dies zu entscheiden. Die Entscheidungen über das nationale Interesse werden woanders gefällt.“

Es gehört zu den Ritualen iranischer Offizieller, grundsätzlich keine eigenen Fehler einzugestehen, sondern bevorzugt jemand anderes zu beschuldigen, und wenn dies nicht möglich ist, ein gewisses Maß an Trotzigkeit an den Tag zu legen.

Immerhin fügte er noch hinzu, dass der Richter „unabhängig“ sei, was wohl bedeuten soll, dass er nicht an die Weisungen von Ayatollah Shahroudi gebunden sei. Sein Chef wird es gern gehört haben, dass er eigentlich in diesen Fragen nichts zu sagen hat.

Die Vollstreckung der Hinrichtung von Kianis Partnerin Mokarrameh Ebrahimi sei aber ausgesetzt, erklärte der Justizsprecher – was immer das zu bedeuten hat, wenn ein örtlicher Richter offensichtlich einfach tun kann, wie ihm gefällt.

Selbst wohl nicht so ganz von dem überzeugt, was er öffentlich verkündete, bemühte sich Jamshidi darum, das Thema zu wechseln und den einen Skandal dadurch vergessen zu machen, in dem er einen neuen ankündigte.

In den kommenden Tagen würden 20 „Verbrecher, die wegen Vergewaltigung, Sodomie, Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt wurden“ gehängt. Die näheren Umstände würden davon abhängen, wann die zuständigen Staatsanwälte entscheiden würden, ob die Hinrichtungen öffentlich stattfinden würden.

15 der Delinquenten sind im Rahmen einer Kampagne zur „Wiederherstellung der öffentlichen Moral“ im Mai dieses Jahres festgenommen worden. Die Gerichte haben also offensichtlich schnell gearbeitet und eigentlich steht auf Körperverletzung nach iranischem Recht keine Todesstrafe.

Die Henker sind unterwegs.

Gesteinigt

9. July 2007 - 08:46

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Wie gestern Abend bekannt wurde, ist der 47jährige Jafar Kiani am vergangenen Donnerstag gesteinigt worden.

Kiani war vor mehr als 11 Jahren gemeinsam mit Mokarrameh Ebrahimi wegen Ehebruchs zum Tode verurteilt worden. Die genauen Umstände des Falles sind nach wie vor nicht ganz klar. Der Anwältin von Ebrahimi, die vor acht Monaten das Mandat übernommen hatte, wird nach wie vor die Einsicht in die Akten sowie der Kontakt mit der Inhaftierten verwehrt.

Erzählt wird von Aktivisten, die sich um die Aufklärung dieses Falles bemühen, dass Ebrahimi mit einem Mann in Islam Abad verheiratet war, der sie misshandelte und zur Prostitution zwang. Kiani, der in Takistan wohnte, gewährte ihr Unterschlupf und Hilfe. Als der verlassene Ehemann nach vier Jahren davon Wind bekam, zeigte er seine Frau wegen Ehebruchs an. Richter Eshabi verurteilte darauf hin das Paar zum Tod durch Steinigung.

Ebrahimi hat aus ihrer Beziehung mit Kiani zwei Kinder, die mit ihr im Gefängnis leben.

Das Paar sollte am 21. Juli gesteinigt werden, aber nachdem das Vorhaben von Aktivisten öffentlich gemacht wurde, wurde die Hinrichtung wieder abgesetzt. Der Chef des iranischen Justizapparates, Ayatollah Mahmoud Shahroudi erklärte noch einmal, dass er bereits im Jahr 2002 eine Verfügung erlassen habe, wonach Steinigungen auf unbefristete Zeit ausgesetzt seien.

Niemand, den ich kenne, kann erklären, warum Richter Eshabi nach 11 Jahren plötzlich so versessen darauf ist, diese Hinrichtungen durchzuführen. Laut Vorschrift muss der Richter, der das Urteil gesprochen hat, nicht nur bei der Steinigung anwesend sein, sondern auch den ersten Stein werfen.

Die Order aus Teheran, das Vorhaben einzustellen, konnte ihn offensichtlich auch nicht stoppen. Die Justizbehörde in der Provinzhauptstadt Qazvin sowie in Takistan sollen ebenfalls Einspruch erhoben haben.

Deshalb wich Richter Eshabi in ein kleines Dorf in der Nähe von Takistan aus, stieß aber auf Ablehnung. Die Dorfbewohner weigerten sich, sich an dieser Grausamkeit zu beteiligen. Nach unbestätigten Gerüchten soll es dem Exekutionskommando auch in einem zweiten Dorf so ergangen sein, und als sich auch in Aghche-kand niemand beteiligen wollte, schritt Eshabi mit seinen mitgebrachten Polizisten dann selbst zur Tat. Nur zwei, drei Dorfbewohner sollen dabei gewesen sein.

Unbeantwortet ist bislang die Frage, warum niemand Eshabi stoppen konnte.

Unbeantwortet ist auch, was nun aus Ebrahimi wird. Wenn ein einzelner Richter ungestört sich auch zum Richter seines eigenen fragwürdigen Urteils machen kann, dann ist auch ihr Leben akut in Gefahr.

Schäuble

7. July 2007 - 21:59

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Zu der Zeit als man zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch eine Gewissensprüfung ablehnen musste, gab es eine bei den Prüfern beliebte Standardfrage: „Was würden Sie tun, wenn Sie mit Ihrer Freundin in einer einsamen Strasse von einer Gruppe Finsterlinge überfallen würden, die Ihre Freundin vergewaltigen wollen?“ Getestet werden sollte, wie gewaltfrei die Überzeugung des Kandidaten ist.

Es gab keine richtige Antwort. Wer sagte, er würde sich gegen die Vergewaltigung seiner Freundin nicht zur wehr setzen, stellte sich selbst ein moralisches Armutszeugnis aus. Sich nur „etwas“ oder „gewaltfrei“ zu wehren, war auch keine Lösung.

Es war eine Fangfrage. Notwehr ist nicht das selbe wie ein staatlich organisierter Krieg.

Diese hypothetischen „Fälle“ sind nach wie vor modern. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble konstruiert im Interview in der aktuellen Ausgabe des SPIEGELs ein ähnlich trickreiches Beispiel, mit der er die Notwendigkeit der rechtlichen Absicherung der Tötung von Terrorismusverdächtigen belegen will.

Als “rechtliches Problem” bezeichnete der Innenminister auch die gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat. Würde etwa Osama Bin Laden aufgespürt und stünde eine derartige Entscheidung an, wären die Rechtsfragen in Deutschland “völlig ungeklärt”, so der Innenminister: “Wir sollten versuchen, solche Fragen möglichst präzise verfassungsrechtlich zu klären und Rechtsgrundlagen schaffen, die uns die nötigen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus bieten.”

Nehmen wir mal an, Bundeswehrsoldaten biegen irgendwo in den unzugänglichen Gegenden von Afghanistan oder Pakistan in eine Schlucht ein und plötzlich steht Bin Laden vor ihnen …

Die Chance, dass diese Situation eintreten würde, ist so gering, dass da wohl kaum ein rechtlicher Regelungsbedarf besteht.

Oder vielleicht doch. 100 KSK Bundeswehrsoldaten sind (mit einem Mandat des Bundestages) Teil der US Operation Enduring Freedom, die zum Ziel hat, AlQaida Mitglieder wie hochrangige Taliban aufzuspüren und „auszuschalten“. Bislang ist es ihnen nicht gelungen, auch Bin Laden auszumachen, was aber nicht heißt, dass sie es nicht weiter versuchen.

Über Art und Umfang der Beteiligung der deutschen Spezialeinheit ist wenig bekannt, weil dies als geheim eingestuft wird. Klar ist aber, dass KSK Soldaten 2002 an der Operation Anaconda beteiligt waren und nach Bin Laden und seinen Gefolgsleuten in den Bergen im Osten Afghanistans suchten.

Interessant, dass Schäuble nun – 5 Jahre später – die Frage nach der „rechtlichen Grundlage“ noch einmal aufwirft. Bislang hatte immer gegolten, die Tötung von AlQaida Kämpfern falle unter das Kriegsrecht.

Aber vielleicht meint der Bundesinnenminister diese Situation auch gar nicht, sondern er denkt eher daran, dass ein hochrangiger Terrorist irgendwo in Deutschland auf der Strasse auftaucht. Es muss ja nicht Bin Laden sein. Aber dafür gibt es Polizeigesetze, die regeln, wie ein Verdächtiger festzunehmen ist und wann der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt ist. Kein Klärungsbedarf also.

Was also mag Schäuble mit seinem Beispiel gemeint haben?

Oder war es nur einfach eine dieser Trickfragen, die ein moralisches Dilemma suggeriert, wo keines existiert?

Johnston frei

4. July 2007 - 15:08

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Auch mal eine gute Nachricht: Alan Johnston, BBC Korrespondent in Gaza ist nach 114 Tagen Gefangenschaft heute freigelassen worden.

Offensichtlich hat die Hamas, die die Kontrolle über Gaza übernommen hat, Johnstons Kidnappers zur Aufgabe bewegt.

Mehr auf der BBC Website.

Oliver Stone

1. July 2007 - 23:23

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Oliver Stone ist kein Freund der Politik seiner Regierung in Washington und erst recht nicht ein Freund des gegenwärtigen Präsidenten.

Mehr Gefallen scheint Stone an den Gegenspielern der amerikanischen Politik wie beispielsweise an Fidel Castro zu finden, den er auf Kuba traf, um über ihn einen Dokumentarfilm zu drehen.

Nun möchte der dreifache Oscar Gewinner auch einen Film über Ahmadinejad drehen. „Der Antrag wurde vor drei Monaten gestellt“, war von dem iranischen Regisseur Alireza Sajjadpour zu hören, der offensichtlich als Verbindungsmann fungiert. (Mehr News)

Ursprünglich klang die Reaktion aus dem Präsidentenpalast durchaus positiv.

„Die Anfrage wird gegenwärtig geprüft“, erklärte Ahmadinejads Berater für Fragen der Kunst (ja, den gibt es!) Javad Shamaqdari. Ein großes Problem sei der Zeitplan, da der Präsident „Tag und Nacht“ arbeite.

Von Ahmadinejad ist bekannt, dass es ihm nicht unlieb ist, wenn Kameras und Mikrophone auf ihn gerichtet sind.

Inzwischen hat man aber offensichtlich nachgedacht. Ja, Oliver Stone, wäre nicht schlecht, aber er ist US Bürger und im gegenwärtigen Klima, in dem man höllisch aufpassen muss, dass man nicht den falschen Leuten die Hände schüttelt, ist das vielleicht doch nicht so günstig.

Direkt absagen wollte man nicht (man weiß ja nie). Statt dessen ist Herr Shamaqdari auf eine andere Idee verfallen.

“If Mr. Oliver Stone can generate the conditions for an Iranian director to make a film on Bush, the likelihood that he will be allowed to make a documentary on the President of the Islamic Republic, Dr. Ahmadinejad, would increase,” Shamaqdari told the Iranian Students News Agency. (ISNA)

Das sieht allerdings nicht wie ein fairer Handel aus. Ein vages Versprechen im Gegenzug für eine Zusage aus dem Weißen Haus?

So wird das nichts mit dem Versuch Ahmadinejads, von den USA auf gleicher Augenhöhe wie George Bush behandelt zu werden – so sehr er sich auch bemüht. Bush hat ihm nie auf seinen Brief geantwortet und auch die Herausforderung, mit seinem amerikanischen Amtskollegen die Fragen der Zeit live im Fernsehen debattieren zu wollen, hat Ahmadinejad nie eine Antwort bekommen.