Gesteinigt II
10. July 2007 - 19:56

Der Sprecher des iranischen Justizapparates, Alireza Jamshidi, bestätigte heute offiziell, dass Jafar Kiani am vergangenen Donnerstag in dem Dorf Aghche Kand, unweit der Stadt Takistan gesteinigt wurde.
Nach Jamshidis Ausführungen sei das Urteil „endgültig“ gewesen, was heißt, es sei vom Obersten Gerichtshof des Irans, der alle Todesurteile zu überprüfen hat, bestätigt worden.
Ein wenig Mühe hatte Jamshidi, schlüssig zu erklären, warum die Steinigung durchgeführt wurde, obwohl sein eigener Chef, der Leiter des iranischen Justizapparates, Ayatollah Mahmud Shahroudi, eine Aussetzung dieser Art der Hinrichtung angeordnet hatte. „Wir beugen uns nicht dem Druck von Menschenrechtsorganisationen“, verteidigte er etwas gereizt den Vorfall. „Wir folgen den religiösen Vorschriften und unseren eigenen Gesetzen. Die Vorschriften aufgrund von internationalem Druck zu ändern, mag nicht sehr angebracht sein. Es ist auch nicht die Aufgabe eines Richters dies zu entscheiden. Die Entscheidungen über das nationale Interesse werden woanders gefällt.“
Es gehört zu den Ritualen iranischer Offizieller, grundsätzlich keine eigenen Fehler einzugestehen, sondern bevorzugt jemand anderes zu beschuldigen, und wenn dies nicht möglich ist, ein gewisses Maß an Trotzigkeit an den Tag zu legen.
Immerhin fügte er noch hinzu, dass der Richter „unabhängig“ sei, was wohl bedeuten soll, dass er nicht an die Weisungen von Ayatollah Shahroudi gebunden sei. Sein Chef wird es gern gehört haben, dass er eigentlich in diesen Fragen nichts zu sagen hat.
Die Vollstreckung der Hinrichtung von Kianis Partnerin Mokarrameh Ebrahimi sei aber ausgesetzt, erklärte der Justizsprecher – was immer das zu bedeuten hat, wenn ein örtlicher Richter offensichtlich einfach tun kann, wie ihm gefällt.
Selbst wohl nicht so ganz von dem überzeugt, was er öffentlich verkündete, bemühte sich Jamshidi darum, das Thema zu wechseln und den einen Skandal dadurch vergessen zu machen, in dem er einen neuen ankündigte.
In den kommenden Tagen würden 20 „Verbrecher, die wegen Vergewaltigung, Sodomie, Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt wurden“ gehängt. Die näheren Umstände würden davon abhängen, wann die zuständigen Staatsanwälte entscheiden würden, ob die Hinrichtungen öffentlich stattfinden würden.
15 der Delinquenten sind im Rahmen einer Kampagne zur „Wiederherstellung der öffentlichen Moral“ im Mai dieses Jahres festgenommen worden. Die Gerichte haben also offensichtlich schnell gearbeitet und eigentlich steht auf Körperverletzung nach iranischem Recht keine Todesstrafe.
Die Henker sind unterwegs.
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