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Die Nachrichtenagentur dpa meldete am 4. März 1998, ein zum Tode
verurteilter Hund sei in Tansania hingerichtet worden. Die tansanische
Polizei habe das Urteil "Tod durch Erschiessen" vollstreckt. Tierschützer
hatten gegen das Urteil protestiert.
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| Das "Verbrechen" des Hundes bestand darin, dass ihn sein Besitzer
"Immigration" (Einwanderung) genannt hat. Das Gericht sah darin
den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Tansanias Einwanderungsbehörde,
das Department of Immigration, solle damit lächerlich gemacht
werden. Ein Gericht in der Provinz Ruwka hatte "Immigration" deswegen
zum Tode verurteilt. Sein Besitzer erhielt eine Strafe von sechs
Monaten Gefängnis.
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